Artikel 5
Währung
Die in den Artikeln 1, 2 und 3 genannten Beträge und Werte werden in EUR ausgedrückt. Falls nötig, werden die Beträge oder Werte unter Zugrundelegung des von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Euro-Referenzwechselkurses umgerechnet.