Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 06/02/2018

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
17/01/2018
Delegierte Verordnung 2018/66 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2018/66

Delegierte Verordnung (EU) 2018/66 der Kommission vom 29. September 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung, wie der Nennwert von Finanzinstrumenten mit Ausnahme von Derivaten, der nominelle Wert von Derivaten und der Nettoinventarwert von Investmentfonds bewertet werden muss (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Nennwert von Finanzinstrumenten mit Ausnahme von Derivaten sowie von Anteilen an Organismen für gemeinsame AnlagenArtikel 2 - Nomineller Wert von DerivatenArtikel 3 - Nettoinventarwert von Organismen für gemeinsame AnlagenArtikel 4 - Verwendung alternativer Beträge und WerteArtikel 5 - WährungArtikel 6 - Indirekte Bezugnahme auf einen Referenzwert innerhalb einer Kombination von ReferenzwertenArtikel 7 - Inkrafttreten