Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 2 - Nomineller Wert von Derivaten

Artikel 2

Nomineller Wert von Derivaten

Der in Artikel 20 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/1011 genannte nominelle Wert von Derivaten entspricht dem in Tabelle 2 Feld 20 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2017/104 der Kommission (3) genannten Nennbetrag. Ist dieser Nennbetrag jedoch negativ, so ist der Nennbetrag gleich dem absoluten Wert.

Bei Kreditderivate-Indexgeschäften wird auf den Nennbetrag ein aus Tabelle 2 Feld 89 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2017/104 abgeleiteter Indexfaktor angewandt.


(3)  Delegierte Verordnung (EU) 2017/104 der Kommission vom 19. Oktober 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 148/2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister bezüglich technischer Regulierungsstandards für die Mindestangaben der Meldungen an Transaktionsregister (ABl. L 17 vom 21.1.2017, S. 1).