Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 18/01/2018
Änderungen
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Artikel 14 - Delegierte Verordnung 2018/72

Artikel 14

Sensible Informationen

Sensible Informationen, die entweder dem Kartenzahlverfahren oder der abwickelnden Stelle einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, dürfen von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen nicht ausgetauscht werden, wenn diese Informationen anderen Wettbewerbern nicht zur Verfügung gestellt werden.