Artikel 33
Notfallmaßnahmen für eine dedizierte Schnittstelle
Zu diesem Zweck gewährleisten die kontoführenden Zahlungsdienstleister, dass die in Artikel 30 Absatz 1 genannten Zahlungsdienstleister identifiziert werden und sich auf die Authentifizierungsverfahren verlassen können, die der kontoführende Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer bereitstellt. Wenn die in Artikel 30 Absatz 1 genannten Zahlungsdienstleister die Schnittstelle gemäß Absatz 4 nutzen,
ergreifen sie die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie nur für den Zweck der Bereitstellung des vom Zahlungsdienstnutzer angeforderten Dienstes Daten abrufen, speichern oder verarbeiten;
kommen sie weiterhin den Verpflichtungen gemäß Artikel 66 Absatz 3 bzw. Artikel 67 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/2366 nach;
protokollieren sie die Daten, die über die vom kontoführenden Zahlungsdienstleister für seine Zahlungsdienstnutzer betriebene Schnittstelle abgerufen werden, und stellen ihrer zuständigen nationalen Behörde auf Verlangen die Protokolldateien unverzüglich zur Verfügung;
legen sie gegenüber ihrer zuständigen nationalen Behörde auf Verlangen unverzüglich die Gründe für die Nutzung der Schnittstelle dar, die den Zahlungsdienstnutzern für den direkten Online-Zugriff auf ihr Zahlungskonto bereitgestellt wird;
informieren sie den kontoführenden Zahlungsdienstleister diesbezüglich.
Die zuständigen Behörden nehmen — nach Konsultation der EBA zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der nachstehend genannten Bedingungen — die kontoführenden Zahlungsdienstleister, die sich für eine dedizierte Schnittstelle entschieden haben, von der Verpflichtung zur Einrichtung des Notfallmechanismus nach Absatz 4 aus, wenn die dedizierte Schnittstelle alle folgenden Bedingungen erfüllt:
Sie erfüllt alle für dedizierte Schnittstellen in Artikel 32 dargelegten Anforderungen.
Sie wurde gemäß Artikel 30 Absatz 5 zur Zufriedenheit der darin genannten Zahlungsdienstleister gestaltet und getestet.
Sie wurde mindestens drei Monate lang von Zahlungsdienstleistern in breitem Umfang für die Erbringung von Kontoinformationsdiensten, Zahlungsauslösediensten und zur Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags bei kartenbasierten Zahlungsvorgängen genutzt.
Alle Probleme im Zusammenhang mit der dedizierten Schnittstelle wurden unverzüglich behoben.