Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 12/09/2023
Änderungen
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ANHANG - Delegierte Verordnung 2018/389

ANHANG



 

Referenzbetrugsrate (%) für:

Ausnahmeschwellenwert

Kartengebundene elektronische Fernzahlungsvorgänge

Elektronische Überweisungen über einen Fernzugang

500 EUR

0,01

0,005

250 EUR

0,06

0,01

100 EUR

0,13

0,015