Aktualisiert 14/03/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 17 - Delegierte Verordnung 2017/2055

Artikel 17

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Juni 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER