Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

ANHANG II

ANHANG II

Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes für Zweigniederlassungen, die von Zahlungsinstituten bzw. E-Geld-Instituten gestellt werden

1)

Herkunftsmitgliedstaat

 

2)

Name der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats

 

3)

Eingangsdatum des vollständigen und richtigen Antrags des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats

TT/MM/JJ

4)

Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung eingerichtet werden soll

 

5)

Art des Antrags

☐ Erstantrag

☐ Änderung des letzten Antrags

☐ Ende/Einstellung der Geschäftstätigkeit

6)

Art des Instituts

☐ Zahlungsinstitut

☐ E-Geld-Institut

7)

Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

8)

Anschrift des Hauptsitzes des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

9)

Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)

 

10)

Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar)

 

11)

Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend)

 

12)

Ansprechpartner des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

13)

E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

14)

Telefonnummer des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

15)

Anschrift der Zweigniederlassung

 

16)

Namen der Geschäftsführer der Zweigniederlassung

 

17)

E-Mail-Adressen der Geschäftsführer der Zweigniederlassung

 

18)

Telefonnummern der Geschäftsführer der Zweigniederlassung

 

19)

Zu erbringende Zahlungsdienste

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐

Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen

Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

20)

Zu erbringende E-Geld-Dienste (nur für E-Geld-Institute zutreffend)

☐ Ausgabe von E-Geld

☐ Vertrieb und/oder Rücktausch von E-Geld

21)

Beschreibung der Organisationsstruktur der Zweigniederlassung

 

22)

Geschäftsplan, aus dem hervorgeht, dass die Zweigniederlassung über geeignete und angemessene Systeme, Ressourcen und Verfahren verfügt, um ihre Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat ordnungsgemäß auszuführen, einschließlich:

a.

Hauptziele und Geschäftsstrategie der Zweigniederlassung und eine Erläuterung, wie die Zweigniederlassung zu der Strategie des Instituts und gegebenenfalls der Gruppe beitragen wird;

b.

eine Budgetplanung für die ersten drei vollen Geschäftsjahre.

 

23)

Unternehmenssteuerung und interne Kontrollmechanismen, darunter Folgendes:

a.

Beschreibung der Steuerungsstruktur der Zweigniederlassung und der Berichtswege, der Position und der Rolle der Zweigniederlassung innerhalb der Unternehmensstruktur des Instituts und gegebenenfalls der Gruppe;

b.

Beschreibung der internen Kontrollmechanismen der Zweigniederlassung, einschließlich:

i.

interne Risikokontrollverfahren der Zweigniederlassung, Verknüpfung zum internen Risikokontrollverfahren des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts und gegebenenfalls der Gruppe;

ii.

Angaben zu den internen Prüfmodalitäten der Zweigniederlassung;

iii.

Angaben zu den von der Zweigniederlassung im Aufnahmemitgliedstaat angenommenen Mechanismen zur Verhinderung der Geldwäsche nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2015/849.

 

24)

Im Falle einer Auslagerung betrieblicher Aufgaben von Zahlungsdiensten/E-Geld-Diensten:

a.

Name und Anschrift der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen;

b.

Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) eines Ansprechpartners der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen;

c.

Art und umfassende Beschreibung der ausgelagerten betrieblichen Aufgaben.