ANHANG VI
Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Tätigkeiten, für die ein Europäischer Pass erforderlich ist, durch eine Zweigniederlassung/einen Agenten/einen Vertreiber eines Zahlungsinstituts bzw. E-Geld-Instituts
Beginn der Tätigkeiten |
||||||||||||||||||
1) |
Herkunftsmitgliedstaat |
|
||||||||||||||||
2) |
Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats |
|
||||||||||||||||
3) |
Datum des Erstantrags nach Anhang II, III oder IV |
|
||||||||||||||||
4) |
Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung/der Agent/der Vertreiber die Tätigkeit aufnehmen soll |
|
||||||||||||||||
5) |
Art des Instituts |
☐ Zahlungsinstitut ☐ E-Geld-Institut |
||||||||||||||||
6) |
Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts |
|
||||||||||||||||
7) |
Anschrift des Hauptsitzes des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts |
|
||||||||||||||||
8) |
Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend) |
|
||||||||||||||||
9) |
Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar) |
|
||||||||||||||||
10) |
Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend) |
|
||||||||||||||||
11) |
Art des Europäischen Passes |
☐ Zweigniederlassung ☐ Agent ☐ Vertreiber |
||||||||||||||||
12) |
Für Agenten/Vertreiber: |
|
||||||||||||||||
13) |
Für Agenten und Zweigniederlassungen: Datum der Eintragung im Register der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats |
TT/MM/JJJJ |
||||||||||||||||
14) |
Beginn der Erbringung von Tätigkeiten durch die Zweigniederlassung/den Agenten/den Vertreiber (für Agenten und Zweigniederlassungen muss der Zeitpunkt nach der Eintragung des Agenten/der Zweigniederlassung in das Register des Herkunftsmitgliedstaats gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 liegen) |
TT/MM/JJJJ |