Aktualisiert 18/09/2024
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ANHANG III

ANHANG III

Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Nutzung eines Europäischen Passes, die von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die Agenten in Anspruch nehmen, gestellt werden

1)

Herkunftsmitgliedstaat

 

2)

Aufnahmemitgliedstaat, in dem der Agent Zahlungsdienste erbringen soll

 

3)

Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats

 

4)

Eingangsdatum des vollständigen und richtigen Antrags des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats

TT/MM/JJ

5)

Art des Antrags

☐ Erstantrag

☐ Änderung des letzten Antrags

☐ Zusätzliche Agenten

☐ Abmeldung von Agenten

6)

Art des Antrags (Bewertung durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats)

☐ Niederlassungsrecht

☐ Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs, auf der Grundlage der folgenden Bedingungen:

7)

Art des Instituts

☐ Zahlungsinstitut

☐ E-Geld-Institut

8)

Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

9)

Anschrift des Hauptsitzes des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

10)

Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)

 

11)

Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar)

 

12)

Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend)

 

13)

Ansprechpartner des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

14)

E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

15)

Telefonnummer des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

16)

Angaben zum Agenten:

a.

Falls es sich um eine juristische Person handelt:

i.

Name

ii.

Eingetragene Anschrift(en)

iii.

Identifikationscode im Format des Mitgliedstaats, in dem der Agent ansässig ist, nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)

iv.

Rechtsträgerkennung (LEI) des Agenten (falls verfügbar)

v.

Telefonnummer

vi.

E-Mail-Adresse

vii.

Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Rechtsvertretung

b.

Falls es sich um eine natürliche Person handelt:

i.

Name, Geburtsdatum und Geburtsort

ii.

Eingetragene Geschäftsanschrift(en)

iii.

Identifikationscode im Format des Mitgliedstaats, in dem der Agent ansässig ist, nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)

iv.

Telefonnummer

v.

E-Mail-Adresse

 

17)

Bei Niederlassungsfreiheit zentrale Kontaktstelle, falls eine solche bereits benannt und/oder von den Behörden des Aufnahmemitgliedstaats im Einklang mit Artikel 29 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 angefordert wurde:

a.

Name des Vertreters

b.

Anschrift

c.

Telefonnummer

d.

E-Mail-Adresse

 

18)

Vom Agenten zu erbringende Zahlungsdienste

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐

Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen

Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

19)

Beschreibung der internen Kontrollmechanismen, die das Zahlungsinstitut/das E-Geld-Institut/der Agent anwenden, um die Anforderungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2015/849 zu erfüllen

 

20)

Namen und Kontaktangaben der Geschäftsleiter und der für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen des Agenten

 

21)

Für Agenten und andere Zahlungsdienstleister Kriterien, die sicherstellen sollen, dass die Geschäftsleiter und die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen des Agenten, der für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Anspruch genommen werden soll, zuverlässig und fachlich geeignet sind

a.

☐ Nachweise des Zahlungsinstituts, die belegen, dass die Geschäftsleiter und die für die Geschäftsführung verantwortlichen Personen des Agenten, der für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Anspruch genommen werden soll, zuverlässig und fachlich geeignet sind

b.

☐ Maßnahmen, die die zuständige Behörde im Herkunftsmitgliedstaat gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ergriffen hat, um die vom Zahlungsinstitut bereitgestellten Informationen zu prüfen.

22)

Im Falle einer Auslagerung betrieblicher Aufgaben von Zahlungsdiensten/E-Geld-Diensten:

a.

Name und Anschrift der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen

b.

Kontaktangaben (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) eines Ansprechpartners der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen

c.

Art und umfassende Beschreibung der ausgelagerten betrieblichen Aufgaben