Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

ANHANG V

ANHANG V

Standardformblatt für den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf Dienstleistungsfreiheit ohne Agenten oder Vertreiber

1)

Herkunftsmitgliedstaat

 

2)

Name der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats

 

3)

Eingangsdatum des vollständigen und richtigen Antrags des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts bei der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats

TT/MM/JJ

4)

Mitgliedstaat, in dem die Dienste erbracht werden sollen

 

5)

Art des Antrags

☐ Erstantrag

☐ Änderung des letzten Antrags

☐ Ende/Einstellung der Geschäftstätigkeit

6)

Art des Instituts

☐ Zahlungsinstitut

☐ E-Geld-Institut

7)

Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

8)

Anschrift des Hauptsitzes des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

9)

Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats nach Maßgabe von Anhang I (falls zutreffend)

 

10)

Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar)

 

11)

Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend)

 

12)

Ansprechpartner des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

13)

E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

14)

Telefonnummer des Ansprechpartners des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts

 

15)

Geplanter Beginn der Erbringung von Zahlungsdiensten/E-Geld-Diensten (muss nach der Mitteilung der Entscheidung der zuständigen Behörde im Herkunftsmitgliedstaat gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 liegen)

TT/MM/JJJJ

16)

Zu erbringende Zahlungsdienste

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐

b)

Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐

c)

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐

Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen

Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366: ☐ Ja ☐ Nein

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

17)

Zu erbringende E-Geld-Dienste (nur für E-Geld-Institute zutreffend)

☐ Ausgabe von E-Geld

☐ Vertrieb und/oder Rücktausch von E-Geld

18)

Im Falle einer Auslagerung betrieblicher Aufgaben von Zahlungsdiensten/E-Geld-Diensten:

a.

Name und Anschrift der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen

b.

Kontaktangaben (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) eines Ansprechpartners der Stelle, an die betriebliche Aufgaben ausgelagert werden sollen

c.

Art und umfassende Beschreibung der ausgelagerten betrieblichen Aufgaben