Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2023
Änderungen
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Artikel 14d - Delegierte Verordnung 2017/653

Artikel 14d

Feeder-OGAW

(1)  

Für Feeder-OGAW im Sinne von Artikel 58 der Richtlinie 2009/65/EG enthält das Basisinformationsblatt im Abschnitt „Um welche Art von Produkt handelt es sich?“ die folgenden, für den Feeder-OGAW spezifischen Informationen:

a) 

einen Hinweis darauf, dass der Prospekt des Master-OGAW, das Basisinformationsblatt sowie die regelmäßigen Berichte und Abschlüsse den Kleinanlegern des Feeder-OGAW auf Anfrage übermittelt werden, auf welche Weise sie erlangt werden können und in welcher(n) Sprache(n) sie vorliegen;

b) 

die Angabe, ob die unter Buchstabe a dieses Absatzes genannten Unterlagen nur als Kopie in Papierform oder auch auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen und ob Gebühren für Unterlagen berechnet werden, die nicht gemäß Artikel 63 Absatz 5 der Richtlinie 2009/65/EG kostenlos zur Verfügung gestellt werden;

c) 

die Angabe, ob der Master-OGAW in einem anderen Mitgliedstaat als der Feeder-OGAW niedergelassen ist und ob dies die steuerliche Behandlung des Feeder-OGAW beeinflusst. Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Erklärung abzugeben;

d) 

Informationen über den Anteil der Vermögenswerte des Feeder-OGAW, der in den Master-OGAW investiert wird;

e) 

eine Beschreibung der Ziele und der Anlagepolitik des Master-OGAW, erforderlichenfalls durch Aufnahme eines der folgenden Bestandteile:

i) 

die Angabe, dass die Anlagerenditen des Feeder-OGAW denen des Master-OGAW sehr ähnlich sein werden; oder

ii) 

eine Erläuterung, wie und warum sich die Anlagerenditen des Feeder-OGAW und des Master-OGAW unterscheiden.

(2)  
Wenn sich das Risiko- und Renditeprofil des Feeder-OGAW in wesentlicher Hinsicht von dem des Master-OGAW unterscheidet, werden diese Tatsache und der entsprechende Grund im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ des Basisinformationsblatts erläutert.
(3)  
Im Abschnitt „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ des Basisinformationsblatts werden Liquiditätsrisiken und das Verhältnis zwischen den Erwerbs- und den Rücknahmevereinbarungen für den Master-OGAW und den Feeder-OGAW erläutert.