Artikel 79
Tests und Überwachung
Ein Zentralverwahrer überwacht seine Strategie zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und den Notfallsanierungsplan und testet sie mindestens jährlich. Der Zentralverwahrer testet außerdem seine Strategie zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und den Notfallsanierungsplan, nachdem wesentliche Änderungen an den Systemen und verbundenen Tätigkeiten vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass die Systeme und Tätigkeiten die Ziele des Zentralverwahrers erfüllen. Der Zentralverwahrer plant und dokumentiert diese Tests, die Folgendes umfassen:
a) |
Szenarien über Katastrophen großen Ausmaßes; |
b) |
Umstieg zwischen primärem und sekundärem Bearbeitungsstandort; |
c) |
gegebenenfalls die Teilnahme
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