Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 74 - Delegierte Verordnung 2017/392

Artikel 74

Abschwächung operationeller Risiken durch Versicherung

Ein Zentralverwahrer schließt eine Versicherung zur Abschwächung der operationellen Risiken gemäß diesem Kapitel nur ab, wenn die Maßnahmen gemäß diesem Kapitel die operationellen Risiken nicht vollständig abschwächen.