Aktualisiert 14/11/2024
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Artikel 74 - Abschwächung operationeller Risiken durch Versicherung

Artikel 74

Abschwächung operationeller Risiken durch Versicherung

Ein Zentralverwahrer schließt eine Versicherung zur Abschwächung der operationellen Risiken gemäß diesem Kapitel nur ab, wenn die Maßnahmen gemäß diesem Kapitel die operationellen Risiken nicht vollständig abschwächen.