Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 72 - Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken

Artikel 72

Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken

Die Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken dient der Beherrschung operationeller Risiken im Rahmen der Risikomanagement-Funktion. Insbesondere

a)

werden Strategien, Regeln und Verfahren entwickelt, um operationelle Risiken zu ermitteln, messen, überwachen und zu melden;

b)

werden Verfahren entwickelt, um die operationellen Risiken zu kontrollieren und zu beherrschen, einschließlich aller erforderlichen Anpassungen am Risikomanagementsystem operationeller Risiken;

c)

wird sichergestellt, dass die Strategien, Regeln und Verfahren nach Buchstabe a und b ordnungsgemäß umgesetzt werden.