Artikel 6
Informationen zu Dienstleistungen und Tätigkeiten des Zentralverwahrers
Der beantragende Zentralverwahrer nennt in dem Zulassungsantrag die folgenden Informationen:
a) |
eine genaue Beschreibung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben l bis p genannten Dienstleistungen; |
b) |
die im Rahmen der Erbringung der in Buchstabe a genannten Dienstleistungen. |