Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 07/07/2017

Fassung vom: 29/12/2022
Referenzstellen (10)
11/07/2023
ESMA35-36-2848
Finaler Entwurf veröffentlicht
17/11/2022
ESMA35/36/2640
Konsultation veröffentlicht
17/06/2017
Delegierte Verordnung 2017/1018 veröffentlicht im ABl.
29/06/2015
ESMA/2015/1006
Finaler Entwurf veröffentlicht
22/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex A
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570 - Annex B
Konsultation veröffentlicht
19/12/2014
ESMA/2014/1570
Konsultation veröffentlicht
22/05/2014
ESMA/2014/548
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2017/1018

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1018 der Kommission vom 29. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Angaben, die von Wertpapierfirmen, Marktbetreibern und Kreditinstituten zu übermitteln sind (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - AnwendungsbereichArtikel 2 - BegriffsbestimmungenArtikel 3 - Angaben, die für die Zwecke der Notifizierung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen des Europäischen Passes übermittelt werden müssenArtikel 4 - Angaben, die bezüglich der Änderung von Angaben zu Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten übermittelt werden müssenArtikel 5 - Angaben, die für Systeme zur Erleichterung des Zugangs zu einem MTF oder OTF übermittelt werden müssenArtikel 6 - Angaben, die in einer Notifizierung von Zweigstellendaten im Rahmen des Europäischen Passes oder in der Notifizierung von Daten eines vertraglich gebundenen Vermittlers im Rahmen des Europäischen Passes übermittelt werden müssenArtikel 7 - Angaben, die bezüglich der Änderung von Zweigstellendaten oder Daten des vertraglich gebundenen Vermittlers übermittelt werden müssenArtikel 8 - Inkrafttreten und Anwendung