Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 9 - Format für die Übermittlung der Beschreibung

Artikel 9

Format für die Übermittlung der Beschreibung

(1)   Übermittelt der relevante Betreiber der zuständigen Behörde die Beschreibung der Funktionsweise des von ihm betriebenen MTF bzw. OTF in der in dieser Verordnung geregelten Weise, nimmt er in seine Einreichung auch eindeutige Bezugnahmen mit auf, die den Anforderungen des in Tabelle 1 des Anhangs aufgeführten Musters gerecht werden.

(2)   In die Übermittlung der in dieser Verordnung verlangten Informationen nimmt ein relevanter Betreiber auch Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen der Regeln seines MTF bzw. OTF, Vereinbarungen oder Verträge mit Teilnehmern oder betreffende Dritte sowie interne Verfahren und Richtlinien mit auf.

(3)   Ein relevanter Betreiber übermittelt der für ihn zuständigen Behörde die in dieser Verordnung verlangten Informationen in elektronischer Form.

(4)   Bei der Übermittlung der in dieser Verordnung verlangten Informationen muss ein relevanter Betreiber

a)

jedes von ihm eingereichte Dokument mit einer eindeutigen Referenznummer versehen;

b)

sicherstellen, dass aus den von ihm eingereichten Informationen eindeutig ersichtlich wird, auf welche spezielle Anforderung dieser Verordnung sie sich beziehen und in welchem Dokument diese Informationen zu finden sind, indem er die eindeutige Referenznummer heranzieht, um das Dokument zu kennzeichnen;

c)

sicherstellen, dass in dem Falle, dass eine Anforderung dieser Verordnung nicht gelten sollte, dieser Umstand zusammen mit einer entsprechenden Erläuterung angegeben wird;

d)

diese Informationen in dem in Tabelle 1 des Anhangs aufgeführten Format einreichen.

(5)   Wird die Beschreibung im Zusammenhang mit einem Zulassungsantrag übermittelt, muss eine Stelle, die eine Zulassung beantragt, um mehrere Dienstleistungen gleichzeitig erbringen zu können, einen Antrag einreichen, in dem die Dienstleistungen, für welche die übermittelten Informationen gelten, eindeutig aufgeführt sind. Ist ein und dasselbe Dokument als Teil mehrerer Zulassungsanträge einzustufen, damit die Informationen in dem in Tabelle 1 des Anhangs aufgeführten Format übermittelt werden können, ist bei der Einrichtung desselben Dokuments für mehrere Anträge dieselbe Referenznummer zu verwenden.