Artikel 10
Benachrichtigung der ESMA
Eine zuständige Behörde benachrichtigt die ESMA über die Zulassung eines relevanten Betreibers als MTF bzw. OTF sowohl elektronisch als auch in dem in Tabelle 2 des Anhangs aufgeführten Format.
Artikel 10
Benachrichtigung der ESMA
Eine zuständige Behörde benachrichtigt die ESMA über die Zulassung eines relevanten Betreibers als MTF bzw. OTF sowohl elektronisch als auch in dem in Tabelle 2 des Anhangs aufgeführten Format.