Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 10 - Durchführungsverordnung 2016/824

Artikel 10

Benachrichtigung der ESMA

Eine zuständige Behörde benachrichtigt die ESMA über die Zulassung eines relevanten Betreibers als MTF bzw. OTF sowohl elektronisch als auch in dem in Tabelle 2 des Anhangs aufgeführten Format.