Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2016/860

Artikel 2

Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a bis e der Richtlinie 2014/59/EU genannten Unternehmen.