Aktualisiert 23/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 3 - Inkrafttreten

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 2 gilt ab dem 2. Januar 2019

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. September 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER