Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Gegenstand

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die zusätzlichen objektiven Kriterien gemäß Artikel 29 Absatz 2 und Artikel 34 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 für die Zwecke der Anwendung der darin enthaltenen Ausnahme spezifiziert.