Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft seit 28/07/2017

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
08/07/2017
Delegierte Verordnung 2017/1230 veröffentlicht im ABl.
27/07/2016
EBA/RTS/2016/04
Finaler Entwurf veröffentlicht
18/11/2015
EBA/CP/2015/22
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2017/1230

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1230 der Kommission vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung der zusätzlichen objektiven Kriterien für die Anwendung einer günstigeren Liquiditätsabfluss- oder -zuflussrate bei grenzüberschreitenden, nicht in Anspruch genommenen Kredit- oder Liquiditätsfazilitäten innerhalb einer Gruppe oder eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - Geringes Liquiditätsrisikoprofil von Liquiditätsgeber und LiquiditätsnehmerArtikel 3 - Zwischen den Mitgliedern der Gruppe hinsichtlich der nicht in Anspruch genommenen Kredit- oder Liquiditätslinie bestehende rechtlich bindende Vereinbarungen und VerpflichtungenArtikel 4 - Berücksichtigung des Liquiditätsrisikoprofils des Liquiditätsnehmers im Liquiditätsrisikomanagement des LiquiditätsgebersArtikel 5 - Inkrafttreten