Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 6 - Übergangsbestimmung

Artikel 6

Übergangsbestimmung

Genehmigungen zum Datenverzicht, die von den zuständigen Behörden vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt wurden, fallen nicht unter diese Verordnung.