Aktualisiert 21/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 23/10/2021

Fassung vom: 07/01/2020
Referenzstellen (11)
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Durchführungsbeschluss 2014/908/EU

2014/908/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke der Behandlung von Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Paralments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Gleichwertigkeit von Anforderungen an Kreditinstitute für die Zwecke des Artikels 107 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 2 - Gleichwertigkeit von Anforderungen an Wertpapierfirmen für die Zwecke des Artikels 107 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 3 - Gleichwertigkeit von Anforderungen an Börsen für die Zwecke des Artikels 107 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 4 - Gleichwertigkeit von Anforderungen für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, Zentralbanken, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften und öffentlichen Stellen für die Zwecke der Artikel 114, 115 und 116 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 5 - Gleichwertigkeit von Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen für die Zwecke des Artikels 142 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 6 - InkrafttretenANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IVANHANG V