Artikel 4
Übermittlung einer Zweigstellennotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes
Kreditinstitute nutzen das Formular in Anhang I, um den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats die Notifizierung einer Zweigstelle im Rahmen des Europäischen Passes zu übermitteln.