Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 06/03/2022
Änderungen (1)
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ANHANG VI

ANHANG VI

Formular für die Weiterleitung einer Dienstleistungsnotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes



Zuständige Behörden des Herkunftsmitgliedstaats:

 

Bezeichnung der betreffenden Dienststelle:

 

Generische E-Mail-Adresse der betreffenden Dienststelle (sofern vorhanden):

 

Name der Kontaktperson:

 

Telefonnummer:

 

E-Mail:

 

 

 

Anschrift der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats:

 

 

 

 

[Datum]

 

Ref.:

 

 

Weiterleitung einer Dienstleistungsnotifizierung

[Zu übermitteln sind folgende Angaben:

 

— Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA;

 

— LEI des Kreditinstituts;

 

— Für die Zulassung und Beaufsichtigung des Kreditinstituts zuständige Behörden;

 

— Erklärung des Kreditinstituts, dass es im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs tätig werden will.]

 

 

 

 

 

[Kontaktdaten]