Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 06/03/2022
Änderungen (1)
Suche im Rechtsakt

ANHANG II

ANHANG II

Formular für die Weiterleitung einer Zweigstellennotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes



Zuständige Behörden des Herkunftsmitgliedstaats:

 

Bezeichnung der betreffenden Dienststelle:

 

Generische E-Mail-Adresse der betreffenden Dienststelle (sofern vorhanden):

 

Name der Kontaktperson:

 

Telefonnummer:

 

E-Mail:

 

 

 

Anschrift der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats:

 

 

[Datum]

 

Ref.:

 

 

 

 

Weiterleitung einer Zweigstellennotifizierung

[Zu übermitteln sind folgende Angaben:

 

— Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA;

 

— LEI des Kreditinstituts;

 

— Für die Zulassung und Beaufsichtigung des Kreditinstituts zuständige Behörden;

 

— Erklärung, wonach das Kreditinstitut im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätig werden will, unter Angabe des Datums, an dem die als vollständig und richtig bewertete Notifizierung im Rahmen des Europäischen Passes eingegangen ist;

 

— Name und Kontaktdaten der für die Verwaltung der Zweigstelle zuständigen Personen;

 

— Namen und Kontaktdaten des Einlagensicherungs- und des Anlegerschutzsystems der Union, deren Mitglied das Institut ist, und das die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Zweigstelle abdeckt.]

 

 

 

 

 

[Kontaktdaten]