ANHANG II
Formular für die Weiterleitung einer Zweigstellennotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes
Zuständige Behörden des Herkunftsmitgliedstaats: |
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Bezeichnung der betreffenden Dienststelle: |
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Generische E-Mail-Adresse der betreffenden Dienststelle (sofern vorhanden): |
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Name der Kontaktperson: |
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Telefonnummer: |
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E-Mail: |
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Anschrift der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats: |
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[Datum] |
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Ref.: |
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Weiterleitung einer Zweigstellennotifizierung |
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[Zu übermitteln sind folgende Angaben: |
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— Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA; |
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— LEI des Kreditinstituts; |
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— Für die Zulassung und Beaufsichtigung des Kreditinstituts zuständige Behörden; |
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— Erklärung, wonach das Kreditinstitut im Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätig werden will, unter Angabe des Datums, an dem die als vollständig und richtig bewertete Notifizierung im Rahmen des Europäischen Passes eingegangen ist; |
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— Name und Kontaktdaten der für die Verwaltung der Zweigstelle zuständigen Personen; |
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— Namen und Kontaktdaten des Einlagensicherungs- und des Anlegerschutzsystems der Union, deren Mitglied das Institut ist, und das die Tätigkeiten und Dienstleistungen der Zweigstelle abdeckt.] |
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[Kontaktdaten] |
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