Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen
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Artikel 6 - Schlussbestimmungen

Artikel 6

Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.