Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft

Fassung vom: 28/03/2024
Änderungen
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Artikel 4 - Aggregierte statistische Daten

Artikel 4

Aggregierte statistische Daten

Die zuständigen Behörden veröffentlichen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2013/36/EU aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der aufsichtlichen Rahmenvorschriften und verwenden hierfür die in Anhang IV Teile 1 bis 6 vorgesehenen Formulare.