Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 22/09/2020

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
21/09/2020
Delegierte Verordnung 2020/1304 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2020/1304

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1304 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die von der ESMA bei der Beurteilung von Anträgen von Drittstaaten-CCPs auf Feststellung der Erfüllung des Vergleichbarkeitsprinzips mindestens zu bewertenden Elemente sowie in Bezug auf die Modalitäten und Bedingungen dieser Beurteilung (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Verfahren für die Einreichung eines Antrags auf Feststellung der Erfüllung des VergleichbarkeitsprinzipsArtikel 2 - Das Vergleichbarkeitsprinzip im Hinblick auf Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012Artikel 3 - Das Vergleichbarkeitsprinzip im Hinblick auf Titel IV der Verordnung (EU) Nr. 648/2012Artikel 4 - Das Vergleichbarkeitsprinzip im Hinblick auf Titel V der Verordnung (EU) Nr. 648/2012Artikel 5 - Ausnahmeregelungen und unvereinbare AnforderungenArtikel 6 - Änderungen des geltenden DrittstaatsrahmensArtikel 7 - InkrafttretenANHANG I - ELEMENTE GEMÄSS ARTIKEL 3 ABSATZ 1ANHANG II - ELEMENTE GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 1