Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft seit 22/09/2020

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
21/09/2020
Delegierte Verordnung 2020/1303 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2020/1303

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1303 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kriterien, die die ESMA bei der Feststellung, ob eine in einem Drittstaat niedergelassene zentrale Gegenpartei für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten Systemrelevanz hat oder wahrscheinlich erlangen wird, berücksichtigen sollte (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit einer CCPArtikel 2 - Auswirkungen des Ausfalls oder einer Unterbrechung der Tätigkeit einer CCPArtikel 3 - Struktur der Clearingmitglieder der CCPArtikel 4 - Alternative Clearingdienste von anderen CCPsArtikel 5 - Beziehungen, wechselseitige Abhängigkeiten oder sonstige Interaktionen der CCPArtikel 6 - Indikatoren für die Mindestexposition von in der Union niedergelassenen Clearingmitgliedern und Kunden gegenüber der CCPArtikel 7 - Inkrafttreten