Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 26/05/2021
Änderungen (1)
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Artikel 9 - Delegierte Verordnung 1003/2013

Achtung! Dieser Artikel wurde geändert, nachdem die aktuelle konsolidierte Fassung herausgegeben wurde. Die Änderungen gelten seit dem 01/01/2025. Bitte konsultieren Sie die Delegierte Verordnung 2024/1702, um die Änderungen einzusehen.

Artikel 9

Allgemeine Zahlungsmodalitäten

(1)  
Alle Gebühren sind in Euro zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im Einklang mit den Artikeln 10, 11 und 12.
(2)  
Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des geschuldeten Betrags in Rechnung gestellt.