Aktualisiert 19/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 26/05/2021
Änderungen (1)
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Artikel 9 - Allgemeine Zahlungsmodalitäten

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Artikel 9

Allgemeine Zahlungsmodalitäten

(1)  
Alle Gebühren sind in Euro zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im Einklang mit den Artikeln 10, 11 und 12.
(2)  
Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des geschuldeten Betrags in Rechnung gestellt.