Artikel 9
Allgemeine Zahlungsmodalitäten
(1)
Alle Gebühren sind in Euro zu entrichten. Die Zahlung erfolgt im Einklang mit den Artikeln 10, 11 und 12.
(2)
Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des geschuldeten Betrags in Rechnung gestellt.