Aktualisiert 14/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 6

Artikel 6

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2012.

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO