Artikel 5
Mit der Registrierung vorzulegende Informationen
Als Teil der in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2011/61/EU festgelegten Anforderung legen AIFM für jeden AIF die Emissionsunterlage, einen maßgeblichen Auszug aus der Emissionsunterlage oder eine allgemeine Beschreibung der Anlagestrategie vor. Der maßgebliche Auszug aus der Emissionsunterlage und die Beschreibung der Anlagestrategie enthalten mindestens die folgenden Angaben:
die wichtigsten Vermögenswertkategorien, in die der AIF investieren darf,
alle industriellen, geografischen oder sonstigen Marktsektoren oder speziellen Vermögenswertgattungen, die im Mittelpunkt der Anlagestrategie stehen,
eine Beschreibung der Grundsätze, die der AIF in Bezug auf Kreditaufnahme und Hebelfinanzierung anwendet.