Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 12/02/2024
Änderungen
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Artikel 49 - Kohärenz von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen

Artikel 49

Kohärenz von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen

(1)  
Für die Zwecke von Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU werden die Anlagestrategie, das Liquiditätsprofil und die Rücknahmegrundsätze aller von einem AIFM verwalteten AIF als kohärent angesehen, wenn die Anleger die Möglichkeit haben, ihre Anlagen in einer der fairen Behandlung aller AIF-Anleger entsprechenden Art und im Einklang mit den Rücknahmegrundsätzen des AIF und seinen Verpflichtungen zurückzunehmen.
(2)  
Bei der Bewertung der Kohärenz von Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätzen berücksichtigt der AIFM außerdem die Auswirkungen, die Rücknahmen auf die zugrunde liegenden Preise oder Spreads der einzelnen Vermögenswerte des AIF haben könnten.