Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 8 - Beschluss 2022/1244

Artikel 8

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Er gilt ab dem 20. Juli 2022.

Brüssel, den 13. Juli 2022

Für die Kommission

Virginijus SINKEVIČIUS

Mitglied der Kommission