Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 19/07/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (2)
19/07/2022
Beschluss 2022/1244 veröffentlicht im ABl.
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Beschluss 2022/1244

Beschluss (EU) 2022/1244 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4758) (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2Artikel 3Artikel 4Artikel 5Artikel 6Artikel 7Artikel 8ANHANG - Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Kultursubstrate und BodenverbesserungsmittelAnlage 1 - Probenahme- und Prüfhäufigkeit für das Jahr der AntragstellungAnlage 2 - Probenahme- und Prüfhäufigkeit für die darauffolgenden Jahre