Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 25/10/2021

Fassung vom: 23/10/2018
Änderungen
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Artikel 3 - Beschluss 2014/893/EU

Artikel 3

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für ein Erzeugnis der Produktgruppe „Rinse-off-Kosmetikprodukte“ im Sinne von Artikel 1 dieses Beschlusses und die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen sind im Anhang festgelegt.