Aktualisiert 05/02/2025
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Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 23 - Delegierte Verordnung 449/2012

Artikel 23

Angaben zum Geschäftsplan

Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA die in Anhang IX beschriebenen jährlich vorzulegenden Informationen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Datum der Registrierung.