Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 18 - Delegierte Verordnung 449/2012

Artikel 18

Überwachung von Ratings

Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA Angaben zu ihren Grundsätzen und Verfahren für

a)

die Überwachung von Ratings mit Angabe jeglicher Unterschiede zwischen beauftragten und unbeauftragten Ratings und mit mindestens den in Anhang VII Nummer 4 genannten Informationen;

b)

die Veröffentlichung von Entscheidungen zur Überprüfung oder Änderung eines Ratings;

c)

die Überwachung ratingrelevanter Auswirkungen veränderter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen oder veränderter Bedingungen auf den Finanzmärkten gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009.