Artikel 10
Organisationsplan
Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA einen Organisationsplan mit ihrer Organisationsstruktur, einschließlich einer eindeutigen Beschreibung wichtiger Aufgaben und der Identität der für diese Aufgaben zuständigen Person. Die Angaben zu den wichtigen Aufgaben umfassen zumindest die Geschäftsleitung sowie Personen, die die Zweigniederlassungen leiten, und hochrangige Ratinganalysten. Erbringt die Ratingagentur Nebendienstleistungen, so beschreibt sie in ihrem Organisationsplan auch die Organisationsstruktur für diese Dienstleistungen.