Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 10 - Delegierte Verordnung 449/2012

Artikel 10

Organisationsplan

Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA einen Organisationsplan mit ihrer Organisationsstruktur, einschließlich einer eindeutigen Beschreibung wichtiger Aufgaben und der Identität der für diese Aufgaben zuständigen Person. Die Angaben zu den wichtigen Aufgaben umfassen zumindest die Geschäftsleitung sowie Personen, die die Zweigniederlassungen leiten, und hochrangige Ratinganalysten. Erbringt die Ratingagentur Nebendienstleistungen, so beschreibt sie in ihrem Organisationsplan auch die Organisationsstruktur für diese Dienstleistungen.