Aktualisiert 05/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 31/12/2015

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 4 - Delegierte Verordnung 446/2012

Artikel 4

Ratingarten

(1)   Die Ratingagenturen stufen die zu übermittelnden Ratings nach folgenden Ratingarten ein:

a)

Unternehmensratings,

b)

Ratings strukturierter Finanzprodukte,

c)

Länderratings und Ratings von öffentlichen Finanzen,

d)

Ratings gedeckter Schuldverschreibungen.

(2)   Für die Zwecke von Absatz 1 beziehen sich „Ratings strukturierter Finanzinstrumente“ auf Finanzinstrumente oder andere Vermögenswerte, die aus einer in Artikel 4.36 der Richtlinie 2006/48/EG genannten Verbriefungstransaktion oder -struktur hervorgehen.

Bei der Übermittlung von Ratings strukturierter Finanzinstrumente stufen die Ratingagenturen das Rating in eine der folgenden Anlageklassen ein:

a)

Durch Forderungen unterlegte Wertpapiere (asset-backed securities, ABS). Diese Anlageklasse umfasst Darlehen für Autos/Boote/Flugzeuge, Studentendarlehen, Verbraucherkredite, Gesundheitsdarlehen, Darlehen für vorgefertigte mobile Häuser, Filmkredite, Infrastrukturdarlehen, Mobilien-Leasing, Kreditkartenforderungen, Steuerpfandrechte, notleidende Kredite, Credit-linked Notes, Darlehen für Campingfahrzeuge sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

b)

Wertpapiere, die durch einen Pool privater Hypothekendarlehen besichert sind (residential mortgage-backed securities). Dazu zählen Wertpapiere sowohl des Prime- als auch des Subprime-Segments, die durch einen Pool privater Hypothekendarlehen besichert sind, und Wohnbaukredite.

c)

Wertpapiere, die durch Forderungen aus gewerblichen Hypothekendarlehen unterlegt sind (commercial mortgage-backed securities). Zu dieser Anlageklasse zählen Kleindarlehen oder Darlehen für Büroimmobilien, Krankenhäuser, Pflegeheime, Lagerräume, Hotels und Pflegeeinrichtungen, Firmenkredite und Darlehen für Mehrfamilienhäuser.

d)

Wertpapiere, die durch ein Kreditportfolio besichert sind (collateralised debt obligations, CDO). Diese Anlageklasse umfasst folgende Unterklassen: CLO, durch einen Anleihe-Pool besicherte Wertpapiere, besicherte synthetische Wertpapiere, CDO mit nur einer Tranche, durch ein Fondsportfolio besicherte Wertpapiere, CDO von ABS und CDO von CDO.

e)

Durch Forderungen unterlegte Geldmarktpapiere (asset-backed commercial papers).

f)

Andere strukturierte Finanzinstrumente, die unter keine der vorstehend genannten Anlageklassen fallen, einschließlich strukturierter gedeckter Schuldverschreibungen, strukturierter Anlagemedien, Verbriefungen von Versicherungsrisiken (insurance-linked securities) und Anbietern derivativer Produkte (derivative product companies).

(3)   Die Ratings für gedeckte Schuldverschreibungen, die nicht in das Verzeichnis der Anlageklassen in Bezug auf Ratings für strukturierte Finanzinstrumente nach Absatz 2 aufgenommen wurden.