ANHANG
Tabelle 1: Qualitative Daten für die erste Übermittlung und spätere Aktualisierungen
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
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Technische Felder, die nur einmal in die Datei der qualitativen Daten aufzunehmen sind |
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1 |
Fassung |
Die zur Generierung der Datei verwendete Fassung der XML Schema Definition (XSD). |
Obligatorisch. |
Genaue Nummer der Fassung. |
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2 |
Datum und Uhrzeit der Erstellung |
Datum und Uhrzeit der Erstellung der Datei. Die Uhrzeit wird als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben. |
Obligatorisch. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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3 |
Einheitliche Kennung der CRA |
Vom System intern verwendeter Code zur Bestimmung der Ratingagentur (CRA). Es muss sich um den Business Identifier Code (BIC) der die Datei übermittelnden Ratingagentur handeln. |
Obligatorisch. |
ISO 9362. |
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Bei Bedarf und so oft wie notwendig in die Datei der qualitativen Daten aufzunehmende Felder |
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4 |
CRA-Name |
Name der Ratingagentur. Muss dem Namen der Ratingagentur entsprechen, der der ESMA mitgeteilt wurde. Falls ein Mitglied für die gesamte Gruppe Daten übermittelt, ist der Name der Gruppe von Ratingagenturen anzugeben. |
Obligatorisch bei der ersten Übermittlung oder bei Änderungen. |
— |
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5 |
Kennung der Ratingskala |
Eindeutige Angabe einer spezifischen Ratingskala der Ratingagentur. |
Obligatorisch bei der ersten Übermittlung oder bei Änderungen. |
— |
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6 |
Gültigkeitsdatum der Ratingskala |
Das Datum, ab dem die Ratingskala gültig ist. |
Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
ISO 8601 Datumsformat (JJJJ-MM-TT). |
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7 |
Zeithorizont |
Angabe des Zeithorizonts, auf den in der Ratingskala Bezug genommen wird. |
Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
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8 |
Geltungsbereich der Ratingskala |
Beschreibung der Art der in die Ratingskala aufgenommenen Ratings, gegebenenfalls einschließlich des geografischen Geltungsbereichs. |
Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
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9 |
Bezeichnung der Ratingkategorie |
Angabe einer spezifischen Ratingkategorie innerhalb der Ratingskala. |
Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
— |
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10 |
Beschreibung der Ratingkategorie |
Begriffsbestimmung der Ratingkategorie in der Ratingskala. |
Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
— |
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11 |
Wert der Ratingkategorie |
Rang der Ratingkategorie in der Ratingskala, wobei Stufen als Unterkategorien gelten. |
Obligatorisch, wenn die „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
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12 |
Bezeichnung der Stufe |
Angabe einer spezifischen Stufe innerhalb der Ratingskala. Die Stufen geben zusätzliche Einzelheiten zur Ratingkategorie an. |
Obligatorisch, wenn eine Stufe in der Ratingskala angegeben ist, für die eine „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
— |
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13 |
Beschreibung der Stufe |
Begriffsbestimmung der Stufe in der Ratingskala. |
Obligatorisch, wenn eine Stufe in der Ratingskala angegeben ist, für die eine „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
— |
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14 |
Wert der Stufe |
Rang der Stufe in der Ratingskala. Der Wert der Stufe ist der jedem Rating zugewiesene Wert. |
Obligatorisch, wenn eine Stufe in der Ratingskala angegeben ist, für die eine „Kennung der Ratingskala“ übermittelt wird. |
Der Wert der Stufe ist ein ganzzahliger Wert mit Mindestwert 1 und Höchstwert 99. Die Werte müssen fortlaufend angegeben werden. |
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15 |
Verzeichnis der internen Kennungen der leitenden Analysten |
Verzeichnis der Kennungen der von der Ratingagentur eingesetzten leitenden Analysten. Die Verzeichnisse werden durch die Aufnahme neuer leitender Analysten aktualisiert. Nur fehlerhafte Eintragungen können aus dem Verzeichnis gelöscht werden. |
Obligatorisch bei der ersten Übermittlung oder bei Aktualisierungen bezüglich in der Europäischen Union tätigen leitenden Analysten. |
— Jede Eintragung im Verzeichnis muss die interne Kennung und den vollständigen Namen des leitenden Analysten umfassen. Die interne Kennung darf höchstens 40 alphanumerische Zeichen umfassen. |
Tabelle 2: An die ESMA zu übermittelnde Daten
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
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Technische Felder, die nur einmal in die Datei aufzunehmen sind |
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1 |
Einheitliche Kennung der CRA |
Vom System intern verwendeter Code zur Bestimmung der Ratingagentur (CRA). Es muss sich um den Business Identifier Code (BIC) der die Datei übermittelnden Ratingagentur handeln. |
Obligatorisch. |
ISO 9362. |
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2 |
Fassung |
Die zur Generierung der Datei verwendete Fassung der XML Schema Definition (XSD). |
Obligatorisch. |
Genaue Nummer der Fassung. |
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3 |
Datum und Uhrzeit der Erstellung |
Datum und Uhrzeit der Erstellung der Datei. Die Uhrzeit wird als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben. |
Obligatorisch. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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4 |
Datum und Uhrzeit des Beginns der Berichterstattung |
Datum und Uhrzeit des Beginns des Berichtszeitraums. Die Uhrzeit wird als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben. |
Obligatorisch. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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5 |
Datum und Uhrzeit des Endes der Berichterstattung |
Datum und Uhrzeit des Endes des Berichtszeitraums. Die Uhrzeit wird als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben. |
Obligatorisch. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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Bei Bedarf und so oft wie notwendig in die Datei aufzunehmende Felder |
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6 |
Art der Maßnahme |
Angabe der Art der von der Ratingagentur ausgeführten Maßnahme in Bezug auf ein bestimmtes Rating. |
Obligatorisch. |
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7 |
Ausblick/Trend |
Angabe des Ausblicks/Trends, den eine CRA einem Rating gemäß ihrer einschlägigen Politik zugewiesen hat. |
Obligatorisch. |
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8 |
Beobachtung/Überprüfung |
Angabe des Beobachtungs- oder Überprüfungsstatus, den eine CRA einem Rating gemäß ihrer einschlägigen Politik zugewiesen hat. |
Obligatorisch. |
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9 |
Determinante für Beobachtung/Überprüfung |
Angabe des Grundes für den Beobachtungs-/Überprüfungsstatus eines Ratings. |
Obligatorisch, wenn das Rating in der Europäischen Union abgegeben oder übernommen wird. Nur, wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus nicht „NWT“ lautet. |
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10 |
Einheitliche Kennung der verantwortlichen CRA |
Business Identifier Code (BIC) der Ratingagentur, die die Maßnahme ausgeführt hat. |
Obligatorisch. |
ISO 9362. |
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11 |
Kennung des Ratings |
Einheitliche Kennung des Ratings. Wird unverändert beibehalten. |
Obligatorisch. |
— |
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12 |
Ratingwert |
Angabe des Ratingwertes nach Ausführung der Maßnahme. |
Obligatorisch. |
— |
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13 |
Vorhergehender Ratingwert |
Angabe des Ratingwertes vor Ausführung der Maßnahme. |
Obligatorisch, wenn es sich bei der übermittelten Art der Maßnahme nicht um „NW“ handelt. |
— |
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14 |
Kennung der Ratingskala |
Eindeutige Angabe der Ratingskala. |
Obligatorisch. |
— |
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15 |
Interne Kennung des leitenden Analysten |
Angabe der Kennung, die dem für das Rating verantwortlichen leitenden Analysten von der CRA zugewiesen wurde. |
Obligatorisch, wenn das Rating in der Europäischen Union abgegeben wird. |
Höchstens 40 alphanumerische Zeichen. |
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16 |
Land des leitenden Analysten |
Angabe des Landes, in dem der für das Rating zuständige leitende Analyst sein Büro hat. |
Obligatorisch. |
ISO 3166. |
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17 |
Beauftragt/ unbeauftragt |
Gibt an, ob das Rating im Auftrag abgegeben wurde oder nicht. |
Obligatorisch. |
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18 |
Ratingart |
Angabe der Ratingart, auf die in der Ratingskala Bezug genommen wird. |
Obligatorisch. |
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19 |
Land |
Ländercode des bewerteten Emittenten oder Instruments. Bei Ratings für supranationale Organisationen ist „ZZ“ anzugeben. Bei Ratings strukturierter Finanzinstrumente ist das Land anzugeben, in dem die Mehrzahl der zugrunde liegenden Vermögenswerte emittiert wurde. Wenn nicht bestimmt werden kann, wo die Mehrzahl der zugrunde liegenden Vermögenswerte emittiert wurde, wird als Land „ZZ“ mitgeteilt. |
Obligatorisch. |
ISO 3166-1. |
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20 |
Wirtschaftszweig |
Branche des Emittenten. |
Obligatorisch. Nur, wenn die Ratingart „C“ übermittelt wird. |
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21 |
Sektor |
Angabe von Unterkategorien für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen. |
Obligatorisch. Nur, wenn die Ratingart „S“ übermittelt wird. |
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22 |
Anlageklasse |
Angabe der Hauptanlageklassen für die Ratings strukturierter Finanzinstrumente. |
Obligatorisch. Nur, wenn die Ratingart „T“ übermittelt wird. |
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23 |
Zeithorizont |
Angabe des Zeithorizonts, auf den die Ratingskala Bezug nimmt. |
Obligatorisch. |
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24 |
Vorrang |
Angabe des Rangs der Schuldenklasse des bewerteten Emittenten oder Instruments. |
Obligatorisch. Nur, wenn die Ratingart „C“ oder „S“ übermittelt wird. |
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25 |
Währung |
Angabe, ob das Rating in der Landeswährung oder in einer Fremdwährung ausgedrückt ist. |
Obligatorisch. Nur für Emittentenratings. |
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26 |
Datum und Uhrzeit der Gültigkeit der Maßnahme |
Datum und Uhrzeit der Gültigkeit der Maßnahme. Entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) der Veröffentlichung der Maßnahme oder der Verteilung an Abonnenten. |
Obligatorisch. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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27 |
Datum und Uhrzeit der Mitteilung der Maßnahme |
Datum und Uhrzeit der Mitteilung der Maßnahme an das bewertete Unternehmen. Die Uhrzeit wird als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben. |
Nur obligatorisch, wenn das Rating in der Europäischen Union abgegeben wird. Nur, wenn die Maßnahme dem bewerteten Unternehmen mitgeteilt wird. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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28 |
Datum der Entscheidung über die Maßnahme |
Angabe des Datums, an dem über die Maßnahme entschieden wird. Es handelt sich um das Datum der vorläufigen Zustimmung (des Ratingausschusses) zu der Maßnahme, die dann vor der endgültigen Zustimmung dem bewerteten Unternehmen mitgeteilt wird. |
Nur obligatorisch, wenn das Rating in der Europäischen Union abgegeben wird. |
ISO 8601 Datumsformat: (JJJJ-MM-TT). |
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29 |
ISIN-Wert |
ISIN des bewerteten Instruments. Wird unverändert beibehalten. |
Obligatorisch, wenn dem bewerteten Instrument eine Internationale Wertpapieridentifizierungsnummer (ISIN) zugewiesen wurde. Nur für Ratings von Instrumenten. |
ISO-Code 6166. |
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30 |
Interne Kennung des Instruments |
Angabe der einheitlichen Kennung, die von der CRA zur Identifizierung des bewerteten Instruments zugewiesen wurde. Wird unverändert beibehalten. |
Obligatorisch. Nur für Ratings von Instrumenten. |
Höchstens 40 alphanumerische Zeichen. |
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31 |
BIC-Code des Emittenten |
BIC-Code des Emittenten. |
Obligatorisch, wenn der Ratingagentur der einheitliche Business Identifier Code (BIC) des Emittenten vorliegt. |
ISO-Code 9362. |
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32 |
Interne Kennung des Emittenten |
Angabe der einheitlichen Kennung, die von der CRA zur Identifizierung des Emittenten zugewiesen wurde. |
Obligatorisch. |
Höchstens 40 alphanumerische Zeichen. |
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33 |
Name des Emittenten |
Enthält einen geeigneten verständlichen Verweis auf den gesetzlichen Namen des Emittenten (oder dessen Muttergesellschaft). |
Obligatorisch |
Höchstens 40 Zeichen. |
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34 |
BIC-Code des Originators |
BIC-Code des Originators. |
Obligatorisch, wenn der Ratingagentur der einheitliche Business Identifier Code (BIC) des Originators vorliegt. Nur, wenn die Ratingart „T“ übermittelt wird. |
ISO-Code 9362. |
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35 |
Interne Kennung des Originators |
Angabe der einheitlichen Kennung, die dem Originator von der CRA zugewiesen wurde. Bei mehreren Originatoren ist „MULTIPLE“ anzugeben. |
Obligatorisch. Nur, wenn die Ratingart „T“ übermittelt wird. |
Höchstens 40 alphanumerische Zeichen. |
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36 |
Name des Originators |
Enthält einen geeigneten verständlichen Verweis auf den gesetzlichen Namen des Originators (oder dessen Muttergesellschaft). Bei mehreren Originatoren ist „MULTIPLE“ anzugeben. |
Obligatorisch. Nur, wenn die Ratingart „T“ übermittelt wird. |
Höchstens 40 Zeichen. |
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37 |
Grund für den Widerruf |
Grund, wenn es sich bei der übermittelten Maßnahme um einen „Widerruf“ handelt. |
Obligatorisch, wenn eine Maßnahme „WD“ übermittelt wird. |
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Tabelle 3: Verzeichnis der Felder für das Löschen von Daten
Nr. |
Feldname |
Beschreibung |
Art |
Standard |
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Technische Felder, die stets nur einmal in die Löschungsdatei aufzunehmen sind |
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1 |
Einheitliche Kennung der CRA |
Vom System intern verwendeter Code zur Bestimmung der Ratingagentur (CRA). Es muss sich um den Business Identifier Code (BIC) der die Datei übermittelnden Ratingagentur handeln. |
Obligatorisch. |
ISO 9362. |
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2 |
Fassung |
Die zur Generierung der Datei verwendete Fassung der XML Schema Definition (XSD). |
Obligatorisch. |
Genaue Nummer der Fassung. |
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3 |
Datum und Uhrzeit der Löschung |
Datum und Uhrzeit der Löschung. Die Uhrzeit wird als koordinierte Weltzeit (UTC) angegeben. |
Obligatorisch. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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So oft wie notwendig in die Löschungsdatei aufzunehmende Felder |
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4 |
Kennung der Ratingskala |
Eindeutige Angabe einer spezifischen Ratingskala der Ratingagentur. |
Obligatorisch. Nur, wenn die zu löschende Aufzeichnung sich auf eine Ratingskala bezieht, die als Teil der in Tabelle 1 aufgeführten qualitativen Daten übermittelt wurde. |
— |
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5 |
Art der Maßnahme |
Angabe der Art der von der Ratingagentur ausgeführten Maßnahme in Bezug auf ein bestimmtes Rating. |
Obligatorisch. Nur, wenn die zu löschende Aufzeichnung sich auf eine Maßnahme bezieht, die als Teil der in Tabelle 2 aufgeführten Daten übermittelt wurde. |
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6 |
Datum und Uhrzeit der Gültigkeit der Maßnahme |
Datum und Uhrzeit der Gültigkeit der Maßnahme. |
Obligatorisch. Nur, wenn die zu löschende Aufzeichnung sich auf eine Maßnahme bezieht, die als Teil der in Tabelle 2 aufgeführten Daten übermittelt wurde. |
ISO 8601 Erweitertes Datums- und Zeitformat: JJJJ-MM-TT (hh:mm:ss). |
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7 |
Kennung des Ratings |
Von der CRA zugewiesene einheitliche Kennung des Ratings |
Obligatorisch. Nur, wenn die zu löschende Aufzeichnung sich auf eine Maßnahme bezieht, die als Teil der in Tabelle 2 aufgeführten Daten übermittelt wurde. |
— |
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8 |
Grund der Löschung |
Grund für die Löschung der Aufzeichnung. |
Obligatorisch. |
— |