Artikel 186
Risikofaktor für Marktrisikokonzentrationen
Jeder Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i wird im Einklang mit der folgenden Tabelle ein Risikofaktor gi für Marktrisikokonzentrationen zugeordnet, der von der im Einklang mit Artikel 182 Absatz 4 berechneten gewichteten durchschnittlichen Bonitätseinstufung der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i abhängig ist.
Gewichtete durchschnittliche Bonitätseinstufung der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i |
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Risikofaktor g i |
12 % |
12 % |
21 % |
27 % |
73 % |
73 % |
73 % |