Artikel 183
Berechnung der Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen
Die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen errechnet sich wie folgt:
dabei gilt:
die Summe umfasst alle Risikoexponierungen gegenüber Einzeladressen i;
Conci bezeichnet die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen in Bezug auf eine Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i.
Für jede Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i entspricht die Kapitalanforderung für Marktrisikokonzentrationen Conci dem Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einem unmittelbaren Rückgang des Werts der Vermögenswerte ergäbe, die der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i entsprechen:
dabei gilt:
XSi bezeichnet die Überschreitung der Konzentrationsschwelle nach Artikel 184;
gi bezeichnet den Risikofaktor für Marktrisikokonzentrationen nach den Artikeln 186 und 187.