Artikel 185
Konzentrationsschwellen
Jeder Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i wird im Einklang mit der folgenden Tabelle eine Konzentrationsschwelle zugeordnet, die von der im Einklang mit Artikel 182 Absatz 4 berechneten gewichteten durchschnittlichen Bonitätseinstufung der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i abhängig ist.
Gewichtete durchschnittliche Bonitätseinstufung der Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse i |
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Konzentrations-schwelle CTi |
3 % |
3 % |
3 % |
1,5 % |
1,5 % |
1,5 % |
1,5 % |