Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen (1)
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Artikel 17 - Verordnung 345/2013 (EuVECA-Verordnung)

Artikel 17

Die ESMA führt eine zentrale, im Internet öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle gemäß Artikel 14 registrierten Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds und die von ihnen vertriebenen qualifizierten Risikokapitalfonds sowie die Länder, in denen diese Fonds vertrieben werden, aufgelistet sind.