Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 16/01/2024
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 36 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 36 - Verordnung 236/2012 (Leerverkaufsverordnung)

Artikel 36

Zusammenarbeit mit der ESMA

Die zuständigen Behörden arbeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 für die Zwecke dieser Richtlinie mit der ESMA zusammen.

Die zuständigen Behörden stellen der ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 unverzüglich alle für die Ausführung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung.