Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 278 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 278 - Richtlinie 2009/138/EG (Solvency II-Richtlinie)

Artikel 278

Deckung bevorrechtigter Forderungen durch Vermögenswerte

Mitgliedstaaten, die sich für die in Artikel 275 Absatz 1 Buchstabe b genannte Option entscheiden, verpflichten jedes Versicherungsunternehmen sicherzustellen, dass die Forderungen, die gemäß Artikel 275 Absatz 1 Buchstabe b Vorrang vor Versicherungsforderungen haben können und von dem Versicherungsunternehmen verbucht wurden, jederzeit und unabhängig von einem etwaigen Liquidationsverfahren durch Vermögenswerte gedeckt sein müssen.